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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Staufen
Anschrift:
Amtsgericht Staufen
Hauptstr. 9
79219 Staufen
Telefon/Fax/E-Mail
Telefonzentrale: 07633/9500-0 |
Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:30 |
Öffnungszeiten/Besetzung Infothek: Zimmer 1/EG |
Aktuell nicht besetzt. |
|
Telefax: 07633/9500-99
Telefax Betreuung Eilsachen: 07633/9500-30
E-Mail:
poststelle@agstaufen.justiz.bwl.de
Eine Einreichung von Schriftsätzen und Sachanträgen per E-Mail ist nicht
zulässig.
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben,
Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können
nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden. Eine Einreichung
von Schriftsätzen per E-Mail ist nicht zulässig. Dokumente werden grundsätzlich nicht geöffnet.
Bei öffentlichen Gerichtsverhandlungen besteht Zugang zu den Gerichtssälen bis Sitzungsende
Durchwahl der einzelnen Abteilungen:
Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Telefonapparate während der Sprechzeiten besetzt sein können. Grund: Gleitzeit und Teilzeitbeschäftigung.
Beratungshilfe | 07633/9500-25oder 22 |
Abschriften Urkunden ehemaliges Notariat Staufen | 07633/9500-32 |
Zwangsvollstreckung und Gerichtsvollzieherverteilerstelle |
07633/9500-25 |
Zivilabteilung Richterabteilung II | 07633/9500-31 |
Zivilabteilung Richterabteilung III | 07633/9500-31 |
Straf Erwachsene, Jugendstraf, Owi, Straf AR-Sachen, JVEG/Kosten Straf | 07633/9500-56 |
Aufgebotssachen | 07633/9500-31 |
Betreuungsabteilung Endziffer 2, 3, Pflegschaften | 07633/9500-54 |
Betreuungsabteilung Endziffer 4, 5 |
07633/9500-22 |
Betreuungsabteilung Endziffer 6, 7, 8 | 07633/9500-24 |
Betreuungsabteilung Endziffer 9, 0, 1 | 07633/9500-26 |
In Nachlassangelegenheiten wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Amtsgericht Freiburg unter folgendem Link: https://amtsgericht-freiburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aktuelles/Nachlassgericht+_ab+01_01_2018_
In Vereinssachen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Amtsgericht Freiburg unter folgendem Link: https://amtsgericht-freiburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/1155743
In Grundbuchsachen wenden Sie sich bitte an das Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen unter folgendem Link: https://amtsgericht-emmendingen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Grundbuchamt.
Das zuständige Insolvenzgericht, Familiengericht, sowie Zwangsversteigerungsgericht ist das Amtsgericht Freiburg.
Sicherheitshinweis:
Sitzungsteilnehmer und Besucher werden darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ausübung sitzungspolizeilicher Befugnisse die Durchsuchung von Verfahrensbeteiligten und Besuchern auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände angeordnet werden kann. Entsprechendes gilt für mitgeführte Taschen, Aktenkoffer, Rücksäcke etc. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Verzögerungen beim Betreten des Gebäudes kommen kann. Zudem können anlassbezogene und nicht anlassbezogene Einlasskontrollen durchgeführt werden.
Der Zugang zum Gerichtsgebäude erfolgt über eine Schleuse mit Sichtkontrolle.
Bereitschaftsdienst
Das Amtsgericht Freiburg nimmt seit dem 1. Januar 2018 den Bereitschaftsdienst für den gesamten Bezirk des Landgerichts Freiburg im Breisgau wahr.
Der Bereitschaftsdienst ist außerhalb der Dienstzeit eingerichtet für Angelegenheiten, die so eilig sind, dass nicht abgewartet werden kann, bis das Amtsgericht wieder regulär Dienst hat. Der Bereitschaftsdienst besteht an arbeitsfreien Tagen von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, an allen übrigen Tagen vom 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr und von 16.30 Uhr bis 22:00 Uhr (freitags schon ab 14:00 Uhr) bis 22:00 Uhr.
Haben Sie ein derart dringendes Anliegen, wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststellen. Diese vermitteln den Kontakt zum Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Freiburg.
Bitte beachten Sie: E-Mails, Faxe und Einwürfe in den Briefkasten des Amtsgerichts außerhalb der Dienstzeiten können erst am nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet werden.