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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Staufen
Wichtige aktuelle Hinweise und Hausverfügung zur
Coronavirus-Pandemie:
Ab dem 01.06.2022 enden alle Corona-Schutzmaßnahmen, die nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben waren. Die Anordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Staufen besteht nicht mehr.
Die Pandemie endet damit allerdings nicht. Um das Infektionsgeschehen so niedrig wie möglich zu halten, wird insbesondere bei beengten räumlichen Verhältnissen weiterhin das Tragen einer Maske auf freiwilliger Basis empfohlen. Ebenso gelten auch weiterhin die allgemeinen Empfehlungen zum Infektionsschutz, insbesondere die empfohlenen Hygienemaßnahmen (Abstand, Hygiene, Lüften).
Als sitzungspolizeiliche Maßnahme kann das Tragen einer Maske weiterhin angeordnet werden. Sitzungsteilnehmer werden deshalb gebeten, Atemschutzmasken mitzuführen. Dies ist jedenfalls für die Strafsitzungen auch weiterhin verpflichtend.
Die sonstigen, auf die Einhaltung von Abständen gerichtete Maßnahmen (Sitzordnungen, Anordnung der Möbel in den Sälen, die Trennwände aus Plexiglas in den Sitzungsräumen) werden beibehalten.
Im Falle einer Infektion ist die CoronaVO Absonderung ist in ihrer jeweils geltenden Fassung weiterhin zu beachten.
Anschrift:
Amtsgericht Staufen
Hauptstr. 9
79219 Staufen
Telefon/Fax/E-Mail
Telefonzentrale: 07633/9500-0 |
Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr, |
sowie Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Freitag von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr. |
|
Öffnungszeiten/Besetzung Infothek: Zimmer 1/EG |
Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr. |
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Telefax: 07633/9500-99
Telefax Betreuung Eilsachen: 07633/9500-30
E-Mail:
poststelle@agstaufen.justiz.bwl.de
Eine Einreichung von Schriftsätzen und Sachanträgen per E-Mail ist nicht
zulässig.
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben,
Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können
nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden. Eine Einreichung
von Schriftsätzen per E-Mail ist nicht zulässig. Dokumente werden grundsätzlich nicht geöffnet.
Bei öffentlichen Gerichtsverhandlungen besteht Zugang zu den Gerichtssälen bis Sitzungsende
Durchwahl der einzelnen Abteilungen:
Beratungshilfe, Hinterlegung, Aufgebotssachen | 07633/9500-0 |
Abschriften Urkunden ehemaliges Notariat Staufen | 07633/9500-0 |
Zwangsvollstreckung und Gerichtsvollzieherverteilerstelle | 07633/9500-32 |
Zivilabteilung Endziffer 0-6 | 07633/9500-31 |
Zivilabteilung Endziffer 7-9 | 07633/9500-32 |
Straf Erwachsene, Jugendstraf, Owi | 07633/9500-56 |
Straf AR-Sachen, JVEG/Kosten Straf | 07633/9500-24 |
Betreuungsabteilung Endziffer 2, 3, Pflegschaften | 07633/9500-54 |
Betreuungsabteilung Endziffer 4, 5 |
07633/9500-22 |
Betreuungsabteilung Endziffer 6, 7, 8 | 07633/9500-38 |
Betreuungsabteilung Endziffer 9, 0, 1 | 07633/9500-26 |
Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Telefonapparate während der Sprechzeiten besetzt sein können. Grund: Gleitzeit und Teilzeitbeschäftigung.
Sicherheitshinweis:
Sitzungsteilnehmer und Besucher werden darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ausübung sitzungspolizeilicher Befugnisse die Durchsuchung von Verfahrensbeteiligten und Besuchern auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände angeordnet werden kann. Entsprechendes gilt für mitgeführte Taschen, Aktenkoffer, Rücksäcke etc. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Verzögerungen beim Betreten des Gebäudes kommen kann. Zudem können anlassbezogene und nicht anlassbezogene Einlasskontrollen durchgeführt werden.
Der Zugang zum Gerichtsgebäude erfolgt über eine Schleuse mit Sichtkontrolle.
Bereitschaftsdienst
Das Amtsgericht Freiburg nimmt seit dem 1. Januar 2018 den Bereitschaftsdienst für den gesamten Bezirk des Landgerichts Freiburg im Breisgau wahr.
Der Bereitschaftsdienst ist außerhalb der Dienstzeit eingerichtet für Angelegenheiten, die so eilig sind, dass nicht abgewartet werden kann, bis das Amtsgericht wieder regulär Dienst hat. Der Bereitschaftsdienst besteht an arbeitsfreien Tagen von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, an allen übrigen Tagen vom 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr und von 16.30 Uhr bis 22:00 Uhr (freitags schon ab 14:00 Uhr) bis 22:00 Uhr.
Haben Sie ein derart dringendes Anliegen, wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststellen. Diese vermitteln den Kontakt zum Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Freiburg.
Bitte beachten Sie: E-Mails, Faxe und Einwürfe in den Briefkasten des Amtsgerichts außerhalb der Dienstzeiten können erst am nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet werden.
