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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Staufen ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Beim Amtsgericht Staufen wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.


Für Familiensachen, Landwirtschaftssachen, das Handels- und Partnerschaftsregister, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen, Insolvenzsachen, Schöffengerichts- und Jugendschöffengerichtssachen ist das Link öffnet neues Fenster  Amtsgericht Freiburg zuständig.

Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

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