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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Staufen ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Beim Amtsgericht Staufen wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Für Familiensachen, Landwirtschaftssachen, das Handels- und
Partnerschaftsregister, Zwangsversteigerungs- und
Zwangsverwaltungssachen, Insolvenzsachen, Schöffengerichts-
und Jugendschöffengerichtssachen ist das
Amtsgericht Freiburg zuständig.
Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".