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Beratungshilfe

Aufgrund der Coronavirus-Epidemie finden bis auf Weiteres keine offenen Sprechstunden statt. Wir bitten, persönliche Vorsprachen auf absolut dringende Fälle zu beschränken. Stellen Sie die Anträge möglichst schriftlich. Für Rückfragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.  

Bei Erforderlichkeit kann ausnahmsweise ein Termin vereinbart werden. Wenden Sie sich hierzu an die Telefonzentrale 07633/9500-0(Infothek).​



Es sind folgende Unterlagen mit einzureichen:

  • Einkommensnachweise über alle Einkünfte
    z.B. Jobcenterbescheid, Lohnabrechnung etc.)

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate sämtlicher Konten
    (auch Sparkonten etc.)

  • Nachweise über alle Vermögenswerte
    (z.B. aktueller Auszug Bausparvertrag, KFZ-Schein)

  • Nachweise über alle Ausgaben die berücksichtigt werden sollen
    (z.B. Miete, Kreditraten)

  • Unterlagen zum Rechtsproblem

  • Waren Sie bereits beim Rechtsanwalt?
    Dann ist zusätzlich eine Bestätigung des Anwalts über den Zeitpunkt des Beginns der Beratungshilfetätigkeit notwendig.

Die Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind nur entbehrlich,  wenn Sie Leistungen nach dem SGB XII beziehen. Bei den üblichen Leistungen wie  Arbeitslosengeld/Hartz IV nach SGB II sind die Unterlagen vollständig vorzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle nachträglicher Beantragung von Beratungshilfe der Antrag spätestens 4 Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit gestellt sein muss, § 6 Abs. 2 BerHG. Maßgeblich ist der Antragseingang bei Gericht.

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