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Aufgrund
der Coronavirus-Epidemie finden bis auf Weiteres keine offenen Sprechstunden statt. Wir bitten, persönliche Vorsprachen auf absolut
dringende Fälle zu beschränken. Stellen Sie die Anträge möglichst schriftlich. Für Rückfragen stehen wir
gerne telefonisch zur Verfügung.Beratungshilfe
Es sind folgende Unterlagen mit
einzureichen: Einkommensnachweise über alle
Einkünfte Kontoauszüge der letzten 3 Monate sämtlicher
Konten Nachweise über alle
Vermögenswerte Nachweise über alle Ausgaben die berücksichtigt
werden sollen Unterlagen zum
Rechtsproblem Waren Sie bereits beim Rechtsanwalt?
z.B. Jobcenterbescheid, Lohnabrechnung
etc.)
(auch Sparkonten etc.)
(z.B. aktueller Auszug Bausparvertrag,
KFZ-Schein)
(z.B. Miete, Kreditraten)
Dann ist zusätzlich
eine Bestätigung des Anwalts über den Zeitpunkt des Beginns der Beratungshilfetätigkeit
notwendig.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle nachträglicher Beantragung von Beratungshilfe der Antrag spätestens 4 Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit gestellt sein muss, § 6 Abs. 2 BerHG. Maßgeblich ist der Antragseingang bei Gericht.