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Schulpraktikum - Berufserkundung

Im Rahmen der Berufsorientierung kann Schülern aller Schulen aus dem hiesigen Bezirk für jeweils eine Woche ein Praktikumsplatz angeboten werden. Hierfür sind eine schriftliche Bewerbung sowie eine Bestätigung der Schule über den Termin der Berufsorientierung erforderlich.

 

Beim Amtsgericht Staufen wird in der Regel ein- bis zweimal im Jahr zu den jeweiligen BOGY-Terminen der hiesigen Gymnasien ein einwöchiges Gruppenpraktikum (ab mindestens 3 Praktikanten) angeboten. Die Durchführung dieses (ganztägigen) Praktikums ist sehr zeitaufwändig und bindet alle Mitarbeiter des Amtsgerichts Staufen mit ein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses Praktikum daher nicht angeboten werden kann, wenn in der BOGY-Woche mehrere Mitarbeiter urlaubs- oder fortbildungsbedingt nicht zur Mitwirkung zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass sich unser Angebot vor allem an die Gymnasien richtet, die in unserem Einzugsbereich liegen. Bewerber von außerhalb können berücksichtigt werden, allerdings nur soweit die hiesigen Gymnasien unser Kontingent nicht ausschöpfen. Wir informieren Sie auf Nachfrage gerne persönlich darüber, ob zum gewünschten Zeitpunkt ein Praktikum angeboten werden kann.

Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich an

Amtsgericht Staufen
Verwaltung
Hauptstraße 9
79219 Staufen

Betreff: BOGY-Praktikum

Bewerbungsunterlagen: Anschreiben, Lebenslauf, letztes Zeugnis und das entsprechende Schreiben der Schule.



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